Für Erwachsene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um alle Rechtsangelegenheiten kümmern können, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Dies geschieht jedoch nur in dem Umfang, in dem es erforderlich ist. Hat der Betroffene bereits wirksam eine Vorsorgevollmacht errichtet, ist dies oft nicht mehr nötig. Ob eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist, hängt sehr von den persönlichen Umständen und Verältnissen des Betroffenen ab. Fragen Sie uns!